Michael-Haus

Aufnahme

Bei Interesse an einer Aufnahme Ihres Kindes in unserer Einrichtung senden Sie uns bitte eine Aufnahmevormerkung zu. Zum Kennenlernen laden wir Sie zusammen mit Ihrem Kind zu einem Vorgespräch ein. Ihr Kind besucht dann während Ihres Gesprächs mit unserer Leitung eine psychologische Spielstunde zur diagnostischen Ersteinschätzung.

Eine Aufnahme erfordert ein Kinder- und Jugendpsychiatrisches Gutachten (nach § 32 SGB VIII in Verbindung mit § 35 a SGB VIII, in Ausnahmefällen nach SGB XII), in dem auf die Notwendigkeit einer Heilpädagogischen Tagesstätte verwiesen wird. Mit diesem Gutachten müssen Sie bei dem zuständigen Jugendamt einen Platz in einer Heilpädagogischen Tagesstätte beantragen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.